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Sie haben eine Seminar/Fortbildung bei uns gebucht und freuen sich auf kreative und wissensbringende Stunden und auch Tage. Was aber, wenn Sie kurz vor oder während des Kurses erkranken und ihre Teilnahme stornieren oder abbrechen müssen? In diesen Fällen entschädigt Sie die Seminarversicherung unseres Partners der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

Die Seminarrücktrittsversicherung tritt ein, wenn
  • Versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
  • bei Buchung des versicherten Seminars bzw. der versicherten Seminarreise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war,
  • die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
  • der versicherten Person die planmäßige Durchführung des Seminars bzw. der Seminarreise deshalb nicht zumutbar ist
Was ist versichert?
Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornokosten oder die Mehrkosten Ihrer Hinreise bei verspätetem Antritt des Seminars bzw. der Seminarreise aus versicherten Gründen erstattet wie z. B.:
  • schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung erforderlich ist
  • Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, sofern das versicherte Seminar in die Probezeit, maximal jedoch in die ersten sechs Monate, der neuen beruflichen Tätigkeit fällt
  • Seminarausfall seitens des Veranstalters, sofern Ihnen dadurch Stornokosten für zusätzlich gebuchte Reiseleistungen entstehen (Achtung: die Kosten des Seminars sind vom Veranstalter zu erstatten)
  • Seminarrabbruch
Wenn Sie Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise aus versichertem Grund abbrechen oder verlängern müssen, ersetzt die ERV z. B.:
  • zusätzlichen Beförderungskosten bis 1.500 Euro, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen.
  • den anteiligen Preis für Ihre nicht genutzten Seminar- und Reiseleistungen
  • die Mehrkosten Ihres verlängerten Aufenthalts.
Verspätungsschutz
Die ERV ersetzt z. B. die zusätzlichen Beförderungskosten bis 1.500 Euro, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihr Anschlussverkehrsmittel versäumen.

Selbstbeteiligung
  • Seminarrücktritts-/Seminarabbruchversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person
  • Verspätungsschutz: Bei Erstattung der Mehrkosten für Hin- und Rückreise 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person

Alle weiteren Informationen und Details zu den versicherungsbedingungen finden Sie link_normal hier

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